Bei der Erhebung von Gebühren für unsere erbrachten Leistungen sind wir an Rechtsvorschriften gebunden. In unserem Fall die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift.
Eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze ist dabei nicht zulässig.
Wir müssen darauf hinweisen, dass:
im NOTDIENST immer der zweifache Gebührensatz und eine zusätzliche Notdienstgebühr berechnet werden muss.
die Behandlung sofort im Anschluss in bar oder mit EC/Kredit-Karte zu bezahlen ist.